Der AI Act der EU sieht ursprünglich vor, dass ab dem 2. August 2026 die Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) vollständig gelten. Daran ändert sich nichts.
Mit dem Digital Omnibus Act (offiziell: Omnibus I, ein Paket von Änderungsvorschlägen der EU-Kommission vom Februar 2025) plant die EU-Kommission jedoch, mehrere Fristen zu verschieben und Schwellenwerte anzuheben. Das Paket ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch nicht vollständig verabschiedet. Aussagen zu definitiven Verschiebungen sind daher mit Vorsicht zu lesen.
Was per 2. August 2026 gilt
- Die GPAI-Pflichten (Transparenz, technische Dokumentation, Urheberrechtsrichtlinien) für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck treten wie geplant in Kraft.
- Das Verbot von KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko (Art. 5 AI Act) gilt bereits seit Februar 2025.
- Die Governance-Strukturen (EU-KI-Büro, nationale Behörden) sind operativ.
Was der Omnibus verschieben soll
Die EU-Kommission schlägt im Omnibus-Paket unter anderem vor:
- Verschiebung der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III AI Act) um ein Jahr, von August 2026 auf August 2027 — für bestimmte Kategorien.
- Anhebung von Schwellenwerten bei der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), wodurch weniger Unternehmen berichtspflichtig würden.
- Vereinfachungen bei der CSDDD (Lieferkettensorgfaltspflicht), ebenfalls mit verschobenen Fristen.
Was das für die Prüfung bedeutet
Für die Berufsprüfung AI Business Specialist (erste Durchführung November 2026) ist der AI Act mit seinen Kategorien und Fristen prüfungsrelevant. Der Omnibus-Prozess zeigt exemplarisch, wie EU-Regulierung in der Praxis angepasst wird — das Verständnis dieses Mechanismus ist wertvoller als das Auswendiglernen einzelner Daten.
Offizielle Quellen
Den aktuellen Gesetzgebungsstand prüfst du am zuverlässigsten direkt auf EUR-Lex unter dem Stichwort «Omnibus I».