Asset A5 · Regulatorik

Fristen-Fahrplan: EU AI Act und Schweiz

Der Zeitplan hat sich im Juli 2026 geändert. Wer mit dem alten Fahrplan argumentiert, argumentiert falsch.

  • Was seit dem 2. August 2026 tatsächlich gilt
  • Was auf 2027 und 2028 verschoben wurde
  • Wo die Schweiz steht – und was das für Schweizer Projekte heisst

Warum

Die Unterlagen sind älter als das Recht

Fast alle Lehrmittel zu dieser Prüfung wurden vor Mai 2026 erstellt.

Der EU AI Act – Verordnung (EU) 2024/1689 – wurde gestaffelt anwendbar. In praktisch allen Kursunterlagen steht deshalb, dass die Pflichten für Hochrisiko-Systeme am 2. August 2026 greifen.

Das stimmt seit Ende Juli 2026 nicht mehr. Der sogenannte Digital Omnibus hat diesen Block deutlich nach hinten verschoben – die Transparenzpflichten hingegen nicht. Wer den Unterschied kennt, argumentiert in Fallstudien und Fachgesprächen präziser als der Rest.

EU

Die Zeitachse

Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch den Digital Omnibus.

  1. 01.08.2024
    Inkrafttreten

    Der AI Act tritt in Kraft, wird aber gestaffelt anwendbar.

  2. 02.02.2025
    Verbote und KI-Kompetenz

    Verbotene Praktiken nach Art. 5 sowie die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4.

  3. 02.08.2025
    GPAI und Governance

    Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Aufsichtsstruktur, Sanktionsvorschriften.

  4. 27.07.2026
    Digital Omnibus in Kraft

    Verordnung (EU) 2026/1744 ändert den AI Act – fünf Tage vor dem ursprünglichen Hochrisiko-Stichtag.

EU

Die Zeitachse (Fortsetzung)

  1. 02.08.2026
    Allgemeiner Geltungsbeginn

    Unter anderem die Transparenzpflichten nach Art. 50 sowie weitere Governance- und Durchsetzungsregeln.

  2. 02.12.2026
    Übergangsfrist endet

    Generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung umgesetzt haben. Zusätzlich greift ein neues Verbot nach Art. 5.

  3. 02.12.2027
    Hochrisiko nach Anhang III

    Eigenständige Hochrisiko-Systeme – verschoben vom 2. August 2026.

  4. 02.08.2028
    Hochrisiko nach Anhang I

    KI in bereits regulierten Produkten, etwa Maschinen oder Medizinprodukte.

Verschoben ist nicht aufgehoben.

Die Hochrisiko-Anforderungen kommen – nur später. Wer die KI-Inventur, die Risikoklassifizierung und die Governance jetzt aufbaut, hat 16 Monate mehr Zeit für saubere Arbeit. Wer wartet, hat denselben Berg mit weniger Anlauf.

Heute

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Der Teil, der die meisten Projekte tatsächlich betrifft.

  • Transparenz gegenüber Nutzenden: Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erkennen können – Chatbots, Sprachassistenten, vergleichbare Systeme.
  • Kennzeichnung synthetischer Inhalte: Von KI erzeugte oder manipulierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen in maschinenlesbarer Form als solche erkennbar sein.
  • Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
  • Weiterhin in Kraft: die Verbote nach Art. 5 seit Februar 2025, die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 und die GPAI-Pflichten seit August 2025.

Schweiz

Wo die Schweiz steht

Keine übergreifende KI-Gesetzgebung – und trotzdem eine Menge geltendes Recht.

  1. 12.02.2025
    Grundsatzentscheid

    Der Bundesrat entscheidet sich für die Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats und für sektorielle Regulierung statt eines eigenen KI-Gesetzes.

  2. März 2025
    Unterzeichnung

    Die Schweiz unterzeichnet die KI-Konvention des Europarats.

  3. bis Ende 2026
    Vernehmlassungsvorlage

    Das Bundesamt für Justiz erarbeitet die für die Ratifizierung nötigen gesetzlichen Massnahmen – Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht. Parallel entsteht ein Plan für nicht rechtlich verbindliche Massnahmen.

Anwendung

Was Schweizer Projekte konkret prüfen

Vier Fragen, die eine regulatorische Einordnung tragen.

  1. Besteht ein Marktbezug in die EU – werden Ergebnisse des Systems in der EU verwendet oder das System dort angeboten? Dann gilt der AI Act unabhängig vom Firmensitz.
  2. Welche Rolle nehmen wir ein: Anbieter oder Betreiber? Die Pflichten unterscheiden sich erheblich.
  3. In welche Risikoklasse fällt das System – verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder minimal?
  4. Werden Personendaten bearbeitet? Dann ist das Datenschutzrecht der bindende Rahmen, unabhängig von jeder KI-Regulierung.

Quellen

Nachprüfen statt nachplappern

Diese Übersicht ist eine Zusammenstellung, keine Rechtsauskunft.

  • Verordnung (EU) 2024/1689 und die ändernde Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt der EU – die einzige verbindliche Fassung.
  • Bundesamt für Justiz und BAKOM für den Schweizer Stand: Auslegeordnung, Grundsatzentscheid, Vernehmlassungsvorlage.
  • Für die Prüfung gilt: Fristen und Rechtsstände ändern sich. Wer eine Jahreszahl nennt, sollte sagen können, woher sie stammt – und einräumen, wenn ein Stand unsicher ist. Das ist Reflexion, kein Eingeständnis.

Regulatorik ist der billigste Distinktionsgewinn.

Fünf Minuten Aktualisierung, und die Einordnung stimmt wieder. In der Lerngruppe halten wir den Fahrplan bis zur Prüfung nach.